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Nach einem "Squeeze out" haben Minderheitsaktionare einen Rechtsanspruch auf eine Barabfindung, deren Angemessenheit gewoehnlich in einem Spruchverfahren uberpruft wird. Solche UEberprufungen sind komplex und langwierig, weil regelmassig Unternehmensbewertungsgutachten erforderlich sind. Obwohl die mehrjahrigen Spruchverfahren ein reales Problem darstellen, wird der Zeitaspekt im Schrifttum selten berucksichtigt. Vor diesem Hintergrund untersucht Behzad Karami den Zeitaspekt aus Sicht der funktionalen Unternehmensbewertungslehre. Der Autor verdeutlicht die Grunde fur die Beachtung des Zeitaspekts in der Gutachter- und in der Spruchpraxis und generiert zweckadaquate Loesungsvorschlage.
Die Insolvenz des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat den Finanzplatz Deutschland erschuttert. In diesem in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bislang beispiellosen Skandalfall kommen alle Facetten von Bilanzbetrug, Lobbyismus sowie unternehmerischem und aufsichtsrechtlichen Versagen in einem Stoff zum Vorschein. Der Gesetzgeber hat mit dem FISG erste Antworten geben, um weiteren Schaden vom hiesigen Finanzplatz abzuwenden. Auch wenn viele Reformen zu begrussen sind, sollte primar eine grundliche evidenzbasierte Aufarbeitung das Fundament fur eine Lex Wirecrd legen. Schliesslich mangelte es bei nuchterner Betrachtung im Zeitpunkt der Aufdeckung des Bilanzbetrugs nicht vornehmlich an gesetzlichen Sicherheitsmechanismen - vor allem in Form eines Aufsichtsrates und eines externen Abschlussprufers. Und dennoch erwiesen sich rund 1,9 Mrd. EUR in Gestalt angeblicher Guthaben auf Treuhandkonten als Luftnummer. Daher hat sich ein interdisziplinares Team bestehend aus renommierten Wissenschaftlern und Praxisvertretern zum Ziel gesetzt, den Zusammenbruch dieses vormals im DAX30 gelisteten Technologieunternehmens aus verschiedenen fachlichen Perspektiven wissenschaftlich-fundiert kritisch zu beleuchten, nach wie vor bestehende Regulierungsdefizite aufzudecken und/oder Handlungsempfehlungen auszusprechen. In diesem Sammelband geht es somit darum, die "richtigen" oder noch nicht adressierte Fragen zu stellen. Denn das FISG hat nicht einen Schlussstrich unter die Diskussion um sinnvolle Massnahmen zur Verbesserung von Bilanzkontrolle, Abschlussprufung und Corporate Governance gezogen, sondern diese Diskussion weiter entfacht.
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